Förderbereich Sprache

Definition

Sprache ist die Schlüsselqualifikation für den Erwerb von Bildung.

Die sprachliche Bildung und damit auch die individuelle Sprachentwicklung begleiten uns das ganze Leben. Ein sprachlich "normal" entwickeltes Kind hat bis zu seinem 4. Geburtstag gelernt, sich in seiner Muttersprache in korrekten, grammatisch geordneten Strukturen, in gut verstehbarer, altersgemäßer Aussprache aller Laute und Lautverbindungen sowie mit altersentsprechendem Wortschatz auszudrücken und situationsangemessen zu kommunizieren.

Die Anzahl sprachauffälliger Schüler*innen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Um diese Kinder im Rahmen der Schule gezielt zu fördern und ein erfolgreiches Arbeiten zu sichern, unterstützt REBUS mit seinem Angebot alle Grund- und SEK I Schulen des Hochtaunuskreises.

Treten Sprachbeeinträchtigungen auf, so können sich diese auf einer oder auf mehreren sprachlichen Ebenen zeigen.

Bei Kindern mit einer spezifischen Sprachentwicklungsstörung (SSES) ist vorrangig die Sprache beeinträchtigt. Es sind keine Primärbeeinträchtigungen vorhanden, d.h. keine sensorischen Beeinträchtigungen (Hören, Sehen), keine neurologischen Schädigungen, keine mentale Beeinträchtigung (weitgehend normale Intelligenz), keine sozio-emotionale Auffälligkeit (Autismus).

Stufen der Prävention Förderschwerpunkt Sprachheilförderung


Sprachentwicklungsschwierigkeiten bei Mehrsprachigkeit

"Defizite bei der Sprachentwicklung nehmen weiter zu. Nur noch 57% der Kinder sprechen fehlerfrei Deutsch [...]. Vor der Einschulung besitzen 63% grenzwertige oder auffällige Deutschkenntnisse" (Voet, Cornelli 2012). Unsicherheiten in der Einschätzung von Sprachschwierigkeiten bei Kindern und Jugendlichen nicht deutscher Herkunft führen zu Über- und Unterschätzungen. Der Spracherwerb hängt von konkreten Entwicklungsbedingungen ab wie von der Hör- und Sehfähigkeit, von sozialen und kognitiven Kompetenzen sowie einem angemessenen Kommunikations- und Sprachangebot im Lebensumfeld. Mehrsprachige Kinder durchlaufen im Erwerb der deutschen Satzstruktur die gleichen Meilensteine, meistens sogar schneller und sie erwerben Deutsch umso besser, je früher sie damit beginnen.

Treten hier Probleme auf, ist das ABZ im Staatlichen Schulamt die zuständige Beratungsstelle.

Jedoch können Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunft ebenso wie einsprachige Kinder von einer spezifischen Sprachentwicklungsstörung betroffen sein. Indikatoren zur Ermittlung von Risikokindern:

  • später Sprechbeginn in beiden Sprachen, späte Bildung von Wortkombinationen
  • geringe Erwerbsfortschritte, Auffälligkeiten in beiden Sprachen
  • oftmals familiäre Disposition für Sprachbeeinträchtigungen
  • und/oder LRS.

Hier ist das rBFZ REBUS/Paula-Fürst-Schule zuständig.


Lernbedürfnisse und Diagnostik

Schulkinder mit Lehrerin

Die adäquate Förderung sprachbeeinträchtigter Schüler*innen im inklusiven Unterricht setzt eine differenzierte, fachrichtungsspezifisch qualifizierte Diagnostik in Bezug auf die sprachlichen Kompetenzen des jeweiligen Kindes voraus. Diagnostische Verfahren im Beratungsprozess können für folgende Bereiche eingesetzt werden: Phonologie, Lexikon, Semantik, Grammatik, Satzbildung, Wortschatz, Semantische Relationen, Sprachverständnis, Sprachproduktion, Morphologie, Verarbeitungsgeschwindigkeit, Auditive Merkfähigkeit, Kommunikation, Artikulation, Wortschatz, Begriffsbildung, Erfassung des Hörverständnisses im Deutschen, Überprüfung des muttersprachlichen Wortschatzes in der Erstsprache, Mundmotorik, Wahrnehmung, Motorik, Gedächtnis, kognitive, soziale und emotionale Aspekte.

Anforderungen an eine sprachförderliche Lernumgebung:

  • Gute Raumakustik, gegebenenfalls entsprechend ausgewählter Sitzplatz,
  • angstfreie, sprachförderliche Lernatmosphäre,
  • Schaffung vielfältiger Sprechanlässe,
  • visuelle Hilfsmittel,
  • entsprechend differenzierte, modulierte und bewusst eingesetzte Lehrer*innen-Sprache

Zur optimalen Förderung bedarf es einer sonderpädagogischen, evtl. pädaudiologischen Diagnostik, eines individuellen Förderplans und der Gestaltung des Nachteilsausgleichs§7 VOGSV).

In Einzelfällen kann auch bereits vor dem Einschulungstermin bei einem offensichtlichen umfassenden Förderbedarf im sprachlichen Bereich ein entsprechender Antrag an das rBFZ gestellt werden.


Angebot der Beratungs- und Förderzentren im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung

Beratungsangebote

  • Diagnostik und Auswertung
  • Beratung hinsichtlich Nachteilsausgleich
  • Hinweise für die Gestaltung adäquater Lernsituationen
  • Differenzierungsmöglichkeiten
  • Hinweise zu Materialien und Medien
  • Unterstützung in der Anschaffung geeigneter Materialien
  • Beratung von Eltern z.B. bezüglich außerschulischer Förderung
  • Kooperation mit außerschulischen Institutionen

Förderangebote

  • Unterrichtsimmanent im Rahmen des Teamteachings
  • Hörtraining in Kleingruppen für sog. Risikokinder
  • Förderung der
    • phonologischen Bewusstheit in Kleingruppen
    • auditiven Merkfähigkeit einzeln und in Kleingruppen
    • grammatikalischen Fähigkeiten je nach Sprachstand einzeln oder in Kleingruppen
    • Rechtschreibfähigkeiten je nach Strategie einzeln oder in Kleingruppen

Grundsätzlich wird jedes Unterrichtsfach bzw. jeder Unterrichtsgegenstand so zu immanenter Sprachförderung genutzt. Über allgemeine Fördermaßnahmen hinaus sind spezifische sprachheilpädagogische Fördermaßnahmen im Unterricht aber auch in Kleingruppen oder auch in der Einzelarbeit zu realisieren.

Sprachheil Quellen:
Mußmann (2012): Inklusive Sprachförderung in der Grundschule, Ernst Reinhardt Verlag

Interdisziplinäre S2K-Leitlinie von Fachgesellschaften und Berufsverbänden zur Diagnostik von SES, Registernr: 049/006, 16.11.2011

Voet, Cornelli: Vortrag Mehrsprachigkeit und Sprachentwicklungsstörungen, Friedberg 21.11.2012

Chilla, Solveig, Rothweiler, Monika, Babur, Ezel (2010): Kindliche Mehrsprachigkeit - Grundlagen Störungen Diagnostik, Reinhardt Verlag München