Wegweiser

Auftrag des rBFZ

Aufgaben und Angebote im Rahmen unserer Beratungs- und Förderzentrumsarbeit an den allgemeinbildenden Schulen:

Gemäß des Inklusionsauftrags ist das Schulwesen so zu gestalten, dass gemeinsamer, kompetenzorientierter Unterricht stattfindet. Mit der Weiterentwicklung der Beratungs- und Förderzentren wird dem konzeptionellen Ansatz einer inklusiven Förderung der betroffenen SuS, einer Unterstützung der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und der Beratung der Eltern Rechnung getragen.
Ziel der Arbeit der Beratungs- und Förderzentren ist es, die allgemeine Schule in ihrem Auftrag der inklusiven Beschulung durch das Angebot von sonderpädagogischer Fachkompetenz zu unterstützen.
Mit der Leitidee des inklusiven Unterrichts bieten die regionalen Beratungs- und Förderzentren den SuS, Lehrkräften sowie den Eltern eine Anlaufstelle, in der sie Hilfe bei schulpsychologischen, sonder- und sozialpädagogischen Problemen und Fragen erhalten.

Der Auftrag der regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) ergibt sich aus den jeweiligen §§ des Hess. Schulgesetzes, der Verordnung zur Gestaltung der schulischen Verhältnisse (VOGSV), der Verordnung zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen (VOSB) und der Verordnung inklusiver Schulbündnisse (VOiSB). (s. rechtliche Hinweise)

Kinder und Jugendliche, die zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

Die allgemeinen Schulen und das regionale Beratungs-und Förderzentrum (rBFZ) haben den gemeinsamen Auftrag, bei der Integration der Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in die Gesellschaft mitzuwirken und dabei mit den Behörden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und den Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten.

Die regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren beraten und unterstützen die allgemeinen Schulen bei vorbeugenden Maßnahmen sowie bei der inklusiven Beschulung. Sie stellen den allgemeinen Schulen Förderschullehrkräfte für den inklusiven Unterricht im Rahmen ihres Stellenkontingents zur Verfügung.

Sonderpädagogische Beratungsangebote:

  • Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs,
  • Beratung zur Bestimmung des Entwicklungsstands, der Lernausgangslage und der Förderchancen,
  • Beratung bei der Gestaltung von Lernarrangements,
  • Beratung zu inner- und außerschulischen Angeboten,
  • Beratung bei der Einschätzung einzelner Schüler*innenleistungen aufgrund der Lernvoraussetzungen und der Förderchancen,
  • Beratung im Rahmen der Schulanmeldung,
  • Beratung aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse,
  • Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel,
  • Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans bei drohendem Leistungsversagen, bei Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache, sozialen und emotionalen Entwicklung

Sonderpädagogische Förderangebote:

  • Fördermaßnahmen in der Klassengemeinschaft als individuelle und differenzierende Maßnahme in Kooperation mit der Regelschullehrkraft
  • Förderkurse als Kleingruppen- und Einzelangebote

Die Förderung in der Klassengemeinschaft hat Vorrang.

Vor jeder umfassenden Unterstützungsleistung ist eine Klärung des Beratungs- und Förderauftrags mit den an der Förderung der Schüler*innen Beteiligten vorzunehmen. Die Klärung des Beratungs- und Förderauftrags dient dem Austausch unterschiedlicher pädagogischer Fachkenntnisse und Vorgehensweisen und mündet in die Beschreibung einer kooperativ erarbeiteten Arbeitsvereinbarung, aus der sich Förderziele ergeben können.

Unser regionales Beratungs- und Förderzentrum schließt mit allgemeinen Schulen Kooperationsvereinbarungen, die den Ablauf und die Strukturen unserer Tätigkeit an der allgemeinen Schule festlegen. Die Kooperationsvereinbarung regelt insbesondere Förderkonzeptionen inklusiven Unterrichts und sonderpädagogischer Beratungsangebote sowie die zeitlichen, inhaltlichen, räumlichen und sächlichen Grundlagen der Kooperation.

Im Sinne der Förderung aus einer Hand ist unser BFZ für die Förderbereiche Lernen, Sprachheilförderung, emotional-soziale Entwicklung sowie für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, in Kooperation mit der zuständigen Förderschule, im gesamten Hochtaunuskreis zuständig.